Eltern
Dr.-Wilhelm-André-Gymnasium
Freistellung/Beurlaubung vom Unterricht
Eine Freistellung bzw. Beurlaubung kann nur gemäß Schulbesuchsordnung vom 09.03.2004 erfolgen.
Eine Freistellung von bis zu zwei Tagen ist beim Klassenleiter, alles darüber hinaus beim Schulleiter zu beantragen.