Belehrung Fach Sport

  1. Einhaltung der Hallenordnung

Die Halle wird nur in Begleitung des Fachlehrers betreten.

Essen und Trinken sind in der TH nicht erlaubt.

In der TH aufgebaute Geräte werden erst dann benutzt, wenn sie der Sportlehrer freigegeben hat.

Das Auf-und Abbauen von Sportgeräten erfolgt nur durch dafür verantwortliche und vom Sportlehrer     eingewiesene Schüler.

  1. Sportkleidung) ( s.VwV vom 10.12.2014)

- sportartengerecht, witterungsgerecht, ohne gesundheitsgefährdende Accessoires (Gürtel, Schnallen)

- saubere, intakte und ordentlich verschließbare Sportschuhe/ Hallenschuhe (nur für den Sportunterricht)

- Kopfbedeckungen jeglicher Art sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet

  1. Sicherheit/ Wertsachen). (s. VwV vom 10.12.2014)

Schmuck jeglicher Art ist vor dem Unterricht abzulegen.  (Ohrringe oder Piercings nicht in der Schulzeit stechen lassen!) Entstehende Öffnungen im Ohrläppchen durch abgelegte Tunnel, Plugs oder Expander sind vollflächig mit einem Silikon-oder Gummipfropfen zu verschließen.

Wird das Ablegen beziehungsweise das Entfernen gefährdender Gegenstände verweigert, kann dies gemäß geltender Schulordnung zu einer ungenügenden Leistungsbewertung bei Lernzielkontrollen im Sportunterricht führen (Note 6).

Wertsachen (Schmuck, Handy, Geld, Uhren etc.) sind in der Schule nicht versichert.

Schulterlanges Haar wird mit einem Haargummi zusammengebunden. Etwas kürzeres Haar wird mit einem Haarband gehalten (Das Sichtfeld darf durch zu langes Haar nicht beeinträchtigt werden.)

Kaugummi wird vor dem Unterricht entfernt.

Empfehlung für Brillenträger: Sportbrille mit dehnbaren Bügeln und Sportgläsern tragen.

Entstandene oder bemerkte Schäden an Sportgeräten sind dem Sportlehrer sofort zu melden.

  1. Sportbefreiungen ) (s.VwV vom 10.12.2014)

Sportbefreiung für 1 Woche ( 2 bzw.3 Sportstunden) ist durch Eltern möglich.

Alle darüber hinaus gehenden Befreiungen gelten nur durch ein ärztliches Attest.

Geht die Sportbefreiung  über 4 Wochen hinaus, muss ein Attest vom Jugendärztlichen Dienst ausgestellt werden.

Teil- oder Ganzsportbefreiungen können nur vom Jugendärztlichen Dienst ausgestellt werden.

Eine Befreiung von der aktiven Unterrichtsteilnahme (schriftl. Erklärung der Eltern/Attest) entschuldigt nicht selbstverständlich die Nichtteilnahme am Sportunterricht. Dies ist nur nach Rücksprache mit dem Sportlehrer bzw. auf Antrag der Eltern und Genehmigung durch den Klassenleiter/ Schulleiter möglich.

  1. Sportverletzungen

Verletzungen werden dem Sportlehrer sofort gemeldet.

Der Sportlehrer führt eine Erstbehandlung durch und nimmt den Unfall für die Schulunterlagen auf.

Sollte ein nachfolgender Arztbesuch notwendig sein, dann muss der Schüler bzw. müssen die Eltern innerhalb von 3 Tagen dies im Sekretariat der Schule anzeigen und eine Unfallmeldung erstellt werden. Nur dann ist die Übernahme der Arztkosten durch die gesetzliche Unfallkasse gegeben.

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